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OS Regis-Breitingen

Termine rund um die Schule

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Infos zum Schuljahresbeginn nach den Sommerferien

ChatGPT Image 12. Aug. 2026 18 02 21Liebe Schüler, sehr geehrte Eltern,

ich hoffe, dass Sie einen schönen Urlaub und erlebnisreiche Ferien verbracht haben und sich gut erholen konnten.

Wir starten das Schuljahr am 17.08.2026 um 8.00 Uhr mit einer Zusammenkunft aller Schüler auf dem Pausenhof. Die Schüler der Klassen 5 werden vor der Schule durch die Klassenleiterinnen in Empfang genommen. Anschließend finden vier Unterrichtsstunden beim Klassenleiter statt. Danach ist für alle Schüler Schulschluss (11.40 Uhr). Im Anschluss besteht die Möglichkeit Mittagessen einzunehmen.


 

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag werden wir Kurzstunden durchführen.

1. Stunde 08.00 - 08.30 Uhr
2. Stunde 08.40 - 09.10 Uhr
3. Stunde 09.25 - 09.55 Uhr
4. Stunde 10.05 - 10.35 Uhr
5. Stunde 10.45 - 11.15 Uhr
6. Stunde 11.35 - 12.05 Uhr
7. Stunde 12.15 - 12.45 Uhr


In den ersten Wochen finden auch Schwimmtage für einzelne Klassen statt (siehe Stundenplan-App). Diese dauern jeweils bis ca. 13.00 Uhr.
Am 21.08.26 von 9.00-12.30 Uhr holen die Klassen 6-10 den Teamtag mit Wasserfahrsport auf dem Gelände des Aquafun Wintersdorf am Haselbacher See nach. Die An- und Abreise muss eigenständig organisiert werden.

Bitte schauen Sie sich die Stundenpläne Ihrer Kinder genau an und überprüfen Sie, wie die Schüler nach Hause gelangen können. Es wird nicht immer ein Bus nach Unterrichtsschluss fahren. Im Notfall müssen sich die Kinder bis zur Abfahrt des nächsten Busses im GTA-Zimmer aufhalten.

Am ersten Schultag sind das unterschriebene Zeugnis, Hausaufgabenheft, Federmappe sowie eine Tasche für die neuen Lehrbücher mitzubringen.

Bitte geben Sie Ihrem Kind den Schülerausweis und die Buskarte für den aktuellen Schuljahresstempel mit.

Ich möchte Sie ganz herzlich zu unserem Sommerfest am 26.08.26 von 17.00-19.00 Uhr einladen.

Wir wünschen uns allen einen guten Start ins neue Schuljahr.

K. Lohse
Schulleiterin

>> Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. <<