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OS Regis-Breitingen

Termine rund um die Schule

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Infos zum Schulstart nach Ostern

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler

Die Osterferien neigen sich dem Ende zu und alle fragen sich, wie es mit dem Schulbetrieb weiter geht.

Die Informationspolitik lässt sehr zu wünschen übrig. Ich habe fast keine offiziellen Mitteilungen seitens der Schulbehörde bekommen. Meine Anfragen wurden noch nicht beantwortet.

Ab Montag, den 12.04.21 gelten auch an unserer Schule folgende Regeln:

  • Zutritt zur Schule nur mit negativem Testnachweis
  • zweimal wöchentliche Selbsttests für alle Lehrer, pädagogischen Mitarbeiter und Schüler
  • Unterricht im Wechselmodell
  • Maskenpflicht im Schulhaus
  • neu: auch im Unterricht (medizinische Maske oder FFP2-Maske)
  • Schulbesuchspflicht ist aufgehoben – Eltern können ihre Schüler schriftlich vom Unterricht abmelden

Genauere Informationen finden Sie im SMK-Blog. Dort können auch Fragen gestellt werden.

Wir bemühen uns die neuen Regeln für alle Beteiligten erträglich zu gestalten. Die Schüler werden nach jeder Unterrichtstunde die Gelegenheit erhalten, auf den Schulhof zu gehen und dort die Maske abzunehmen. Das Abnehmen der Maske ist nur auf dem Pausenhof unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50m erlaubt. Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Schirm mit, damit das Abnehmen der Maske auch bei Regenwetter möglich ist und weisen Sie auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Abstandsregeln hin.

Die Schülergruppe die Homeschooling hat, erhält wieder Aufgaben über die Homepage bzw. Hausaufgaben während der Präsenzzeit. – Checkt immer wieder die interne Seite der Klasse. Ganz wichtig ist auch die APP vom Vertretungsplan im Auge zu behalten, auch darüber können wir kurzfristig und direkt Infos und Änderungen an Euch absenden. Hier nochmal der LINK zur APP: VpMobil Zugangsdaten müsste ja jeder von Euch haben. Wer nicht, kann sich auch gern an uns wenden.

Liebe Eltern, ich weiß, dass es noch viele ungeklärte Fragen gibt, die ich Ihnen aktuell nicht beantworten kann. Auch wenn manchmal das Verständnis für einige Regeln fehlt, müssen sie an der Schule umgesetzt werden. Wir werden versuchen unter den gegebenen Umständen eine optimale Bildung für Ihre Kinder zu erzielen.

Vertrauen Sie uns.

K. Lohse
Schulleiterin

 

>> Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. <<