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OS Regis-Breitingen

Termine rund um die Schule

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Ab 15.03.21 Wechselunterricht !!

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,

am 15.03.21 beginnt der Wechselunterricht in der Oberschule Regis-Breitingen für alle Klassen.

  • Die Schüler müssen vor dem Schulgebäude und im Schulhaus eine medizinische MNB tragen (§5b Sächsische Coronaschutzverordnung). Die Masken müssen nicht im Unterricht getragen werden.
  • Wie in der Presse veröffentlicht, soll der Schulbesuch mit verpflichtenden Laien-Selbsttests verbunden sein.
    • Die Testpflicht tritt jedoch erst in Kraft, wenn ausreichend Testkits am Schulstandort vorrätig sind. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist dann nur mit Vorlage eines negativen Tests möglich.
  • Derzeit gibt es an keiner sächsischen Schule ausreichend Selbsttests. Deshalb beginnen wir am 15.03. den Schulbetrieb mit freiwilligen Coronaschnelltests durch das Personal des DRK. Diese freiwilligen Tests werden für alle Schüler der Klassen 7-10 angeboten. Bitte beachten Sie die Information der Klassenleiter/innen auf der Klassenseite der Homepage (Rückmeldung nicht vergessen!). Dort finden Sie auch die Gruppeneinteilung der Klassen.

Elternbrief - Präsenzunterricht und Testungen - Elternbrief 

  • Wir führen das wöchentliche Wechselmodell durch → also haben alle Schüler bis Ostern eine komplette Woche Unterricht. Für die Woche Homeschooling werden wie gehabt Aufgaben auf die Homepage gestellt.
  • Den Stundenplan für den Präsenzunterricht entnehmen Sie bitte der App.
  • Die Klassen betreten weiterhin über den Pausenhof das Schulgebäude. Desinfektionsmittel finden die Schüler an den Eingangstüren.
  • Bitte schauen Sie auch am Wochenende auf Homepage bzw. die App um eventuelle neue Informationen zu erfahren.

Nach all der Aufregung hoffen wir auf einen entspannten Schulstart mit motivierten Schülern und Lehrern.

 

 

K. Lohse
Schulleiterin

>> Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. <<